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Lichtverschmutzung: Energiesparverordnung abgelaufen - Kommunen sollten trotzdem auf Beleuchtung verzichten

Die in der Energiekrise beschlossene Energiesparverordnung des Bundes ist am 15. April ausgelaufen. Danach dürfen öffentliche Gebäude in der Dunkelheit teilweise wieder angestrahlt werden. Zum Schutz von Tieren und Insekten fordert der BUND Naturschutz die Kommunen auf, die Beleuchtung weiterhin ausgeschaltet zu lassen.

21.04.2023

Die Kreisgruppe Bamberg appelliert an die Städte und Gemeinden im Landkreis Bamberg die noch geltende Regelung beizubehalten. „Die Kirche, das Schloss, das Rathaus verliert nichts an Glanz, wenn die Beleuchtung dauerhaft ausgeschaltet bleibt. Nicht nur aus energetischer Sicht ist dies vernünftig und wichtig, auch die Tierwelt profitiert ungemein“, so Lissy Dörfler-Christa von der Kreisgruppe Bamberg. „Das künstliche Licht schadet nämlich massiv den Insekten und allen Tieren.“

Von den in Deutschland vorkommenden Insektenarten sind etwa 70 Prozent nachtaktiv. Viele davon sind bereits in ihrem Bestand gefährdet. Das Problem vieler nachtaktiver Insekten: Sie sehen noch bei sehr geringer Lichtstärke und fühlen sich vom Licht angezogen. Haben sie eine künstliche Lichtquelle entdeckt, umfliegen sie sie bis zur völligen Erschöpfung oder sie kollidieren mit der Lampe und werden angesengt. Wer vor Erschöpfung zusammengebrochen ist, fällt oft seinen Fressfeinden zum Opfer. Bei Tagesanbruch räumen dann die Vögel unter den noch immer erstarrt verharrenden Insekten auf, die sich an Hauswänden ausruhen oder am Boden liegen. „Ganze Insektenpopulationen können so in der Stadt in kurzer Zeit zusammenbrechen. Das Massensterben der zum Licht gelockten Tiere kann nicht wettgemacht werden. Selbst scheinbar naturnahe Lebensräume in der Stadt verarmen so“, erklärt die zweite Vorsitzende der Kreisgruppe.

Die Kreisgruppe betont in diesem Zusammenhang, dass nach den Vorgaben des Volksbegehrens Artenvielfalt Bauten der öffentlichen Hand zwischen 23 Uhr und der Morgendämmerung sowieso abgeschaltet werden müssen. „Leider haben sich vor der Energiesparverordnung viele Städte und Gemeinden nicht daran gehalten. Die Kreisgruppe Bamberg fordert alle unnötige Beleuchtung, wo immer es geht, dauerhaft abzuschalten, auch vor 23 Uhr!“