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Solarpflicht für Neubauten

In einem offenen Brief appellieren wir an die Bürgermeisteri*innen in Stadt und Landkreis Bamberg, eine Solarpflicht für Neubauten einzuführen und den Ausbau der Windkraft über die Bauleitplanung voran zu treiben.

19.01.2021

Zum 1. Januar 2021 ist die Novellierung des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG 2021) in Kraft getreten. Durch sie werden größere Photovoltaikanlagen auf Dächern wirtschaftlich tragfähiger. Auch die Bedingungen für sogenannte Mieterstromprojekte haben sich verbessert. „Das sind gute Voraussetzungen, damit die Gemeinden jetzt ihre Gestaltungsspielräume nutzen und den Klimaschutz voran bringen. Die Bürgermeister sehen wir hier in der Verantwortung, eine Solarpflicht für Neubauten voranzubringen“, begründet Erich Spranger, 2. Vorsitzender des BN Bamberg, die Initiative.

Bei Solarpflicht auch Pachtmodelle möglich

So sollen die Kommunen bei Neubauvorhaben vorschreiben, dass Photovoltaik zur Stromerzeugung genutzt werden muss. Die Solarpflicht für Neubauten betreffe private, öffentliche wie auch gewerbliche Bauvorhaben. Spranger weist darauf hin, dass die Anlagen nicht unbedingt von den Bauherren selbst gekauft werden müssen. Wer die höheren Investitionskosten scheut, könne auf Pachtmodelle ausweichen. Bei diesen Modellen wird zum Beispiel das Dach an einen Anlagenbetreiber verpachtet. Die Stadtwerke Bamberg und andere Firmen in der Region bieten bereits solche Modelle an. Martin Bücker, Vorsitzender des BN Bamberg, betont: „Photovoltaikanlagen auf Neubauten sind in den allermeisten Fällen nun auch wirtschaftlich tragfähig.“ Eine sinnvolle  Möglichkeit seien zudem sogenannte Mieterstromprojekte. Damit gibt es für Mietshäuser gute Lösungen, von denen sowohl Mieter wie Vermieter profitieren.

Windkraft im Landkreis ausbauen

Der BN Bamberg appelliert an die Bürgermeister, über die Bauleitplanung auch den Ausbau der Windkraft voran zu treiben. „2014 wurden im Regionalplan Oberfranken-West Vorranggebiete für den Bau von Windkraftanlagen  ausgewiesen. Leider hat die bayerische Staatsregierung kurz darauf die 10H-Regelung beschlossen, wonach der Abstand von einem Windrad zur Bebauung die 10-fache Entfernung der Höhe des Windrads betragen muss. Seitdem ist der Ausbau der Windkraft im Landkreis Bamberg völlig zum Erliegen gekommen“ bedauert Martin Bücker vom BN. Eine Möglichkeit gebe es jedoch: Kommunen können über die Bauleitplanung Windräder auch innerhalb der 10H-Grenzen zulassen.  „Alle Gemeinden, die in einem Windvorranggebiet liegen, sollten diese Chance nutzen. Für die Energiewende in unserer Region brauchen wir die Windenergie, denn sie zeichnet sich durch hohe Leistungen bei geringem Flächenverbrauch aus“ so der Vorsitzende der BN Kreisgruppe. „Jede Ebene muss ihren Beitrag leisten,  um die Klimaziele zu erreichen. Wir sind gespannt, welche Initiativen die Bürgermeister, Gemeinde- und Stadträte in unserer Region ergreifen. Gerne bieten wir dabei unsere Unterstützung an.“

Den Wortlaut des offenen Briefes an die BürgermeisterInnen finden Sie hier.